Welche Anlaufstellen es in Pflegefragen gibt

Rastatt – Bei den meisten Fragen und Problemen ist für Pflegebedürftige und deren Angehörige die Kranken- oder Pflegekasse die erste Anlaufstelle. Wenn die nicht weiterhelfen kann, gibt es noch weiterer Ansprechpartner, wie die Zeitschrift «Pflege und Familie» (Ausgabe 2/2019) erklärt.


Bürgertelefon: Der Service des Bundesgesundheitsministeriums beantwortet Fragen zur Kranken- oder Pflegeversicherung. Wichtig: In Einzelfällen entscheiden dürfen die dortigen Mitarbeiter nicht, denn dafür sind die jeweiligen Kassen zuständig.


Pflegetelefon: Welche Pflegeeinrichtungen gibt es? Wie sieht es mit den Kosten aus? Das Angebot des Bundesfamilienministeriums beantwortet solche Fragen und dient als Lotse zu den Pflegeangeboten vor Ort. Es arbeitet zudem nach eigenen Angaben unter anderem mit der Telefonseelsorge und dem Alzheimer-Telefon zusammen.


Pflegestützpunkte: Kranken- und Pflegekassen richten Pflegestützpunkte auf Initiative eines Bundeslandes ein. Dort erhalten Pflegebedürftige und deren Angehörige wichtige Informationen, Unterlagen und Rat. Die Pflegeberater der Pflegekassen stehen dort ebenfalls für Gespräche zur Verfügung.


Verbraucherzentrale: Betroffene können einen persönlichen Termin bei einer der Beratungsstellen vereinbaren. Alternativ bieten die Verbraucherzentralen einiger Bundesländer eine telefonische Fachberatung zu Themen wie Gesundheitsdienstleistungen an. Dieser Service ist allerdings kostenpflichtig.


Patiententelefon: Wer Fragen etwa zu Krankheiten, Kassenleistungen und entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen hat, kann sich auch an den Service der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Das Angebot ist für Anrufende gebührenfrei und gibt es auch auf Russisch, Türkisch und Arabisch.


(dpa/tmn)

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