Kindergeld geht aus Kontinuitätsgründen an Mutter

Berlin – Wer erhält das Kindergeld, wenn das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt? In einem aktuellen Fall aus Berlin entschied das Kammergericht (AZ 13 WF 69/19) auf die Klage des Vaters hin, dass die Auszahlung weiter an die Mutter geht, wie bisher. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Der Vater wollte erreichen, dass das Kindergeld künftig an ihn ausgezahlt wird. Er begründete die Forderung damit, dass er durch die Tragung der Hortkosten bereits den Hauptteil der Betreuung leiste.

Weil Vater und Mutter gleichermaßen glaubhaft den Einsatz des Geldes zum Kindeswohl versicherten, sahen die Richter keinen Anlass die Leistung künftig an den Vater auszuzahlen. Sie begründeten ihre Aussage mit der Kontinuität: die Mutter habe das Kindergeld schließlich seit der Geburt bezogen. Dass der Vater den Hort bezahlt, war kein Argument, denn dies sei anders als das Kindergeld Gegenstand des Unterhaltsrechts.


(dpa/tmn)

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