Beim Streit um Hilfsmittel nicht vorschnell aufgeben

Baierbrunn – Hilfsmittel bekommen Pflegebedürftige von der Kranken- oder Pflegekasse – so die Theorie. Doch um die Details gibt es in der Praxis oft Streit.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten sich daher gut beraten lassen und im Zweifelsfall auch einen Widerspruch nicht scheuen, heißt es im «Senioren Ratgeber» (Ausgabe 11/2019). Das sei zwar mühsam, führe in vielen Fällen aber zum Erfolg.

Wer zahlt für was?

Für Hilfsmittel, die den Umgang mit einer Behinderung oder einer Krankheit erleichtern, brauchen Betroffene in der Regel ein Rezept – ganz egal, ob es um Kompressionsstrümpfe geht oder um einen Rollator. Je größer der Bedarf, desto ausführlicher sollte die Verordnung vom Arzt aber verfasst sein. Das erhöht die Chance, dass der Antrag bei der Krankenkasse erfolgreich ist.

Hilfsmittel, die den Alltag in der Pflege erleichtern, gibt es den Angaben nach oft auch ohne Rezept. Entscheidend ist, dass die Notwendigkeit im Pflegegutachten steht. Für solche Hilfsmittel ist dann die Pflege- und nicht die Krankenkasse zuständig. 

Zwischen Luxus und Notwendigkeit

Streit gibt es oft um den Umfang der finanziellen Unterstützung. Denn im Grundsatz zahlt die Kasse nur für die Basisausstattung eines Hilfsmittels, Extras zahlen Betroffene selbst. Doch die Grenzen zwischen Luxus und Notwendigkeit seien fließend, heißt es in der Zeitschrift. Der Tipp daher: Nicht vorschnell auf eigene Kosten einkaufen – stattdessen Widerspruch einlegen.

Beratung bei der Suche nach Hilfsmitteln und der Beantragung gibt es zum Beispiel bei Pflegestützpunkten und Wohnberatungsstellen. Für eine Rechtsberatung beim Widerspruch können sich Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen auch an die großen Sozialverbände wenden.


(dpa/tmn)

(dpa)