Nachdem er gestanden hatte, zwischen 2002 und 2006 knapp 970.000 Euro Steuern über eine Stiftung in Liechtenstein hinterzogen zu haben, konnte Klaus Zumwinkel bereits im Vorfeld der Verhandlung mit einer Bewährungsstrafe rechnen.
Jetzt steht das Urteil fest: Zwei Jahre auf Bewährung.
(NCA)

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