Winterdienst ist in der Regel von 7 bis 20 Uhr Pflicht

Berlin – Bei Schnee und Eis müssen Hauseigentümer dafür sorgen, dass die Wege vor ihrer Tür weiter begehbar sind. Grundsätzlich müssten der Bürgersteig vor dem Haus, der Hauseingang und meist auch der Weg zu den Mülltonnen sicher sein, teilt der Immobilienverband Deutschland (IVD) mit.

Schnee schippen und Sand oder Granulat streuen müssen Eigentümer montags bis samstags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Räumpflicht meist ein bis zwei Stunden später. Sollte es in dieser Zeit erneut schneien oder frieren, muss entsprechend nachgearbeitet werden. Die genauen Regelungen finden Eigentümer in den Ortssatzungen von Gemeinden und Städten.

In Mietshäusern können Eigentümer die Aufgaben an die Mieter übertragen – das müsse jedoch ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten sein, erklärt der Verband. Sollten Eigentümer jemanden mit der Räumung beauftragen, müssten sie trotzdem kontrollieren, ob Bewohner oder Räumdienste ihren Pflichten nachgehen.

Wichtig im Winter ist auch eine ordentlich funktionierende Heizung. Dafür sollte ein Techniker rechtzeitig vor den kalten Temperaturen den Heizbrenner einstellen und den Heizkessel warten. Kleinere Aufgaben können auch die Bewohner übernehmen – etwa das Entlüften der Heizung.

Für ein angenehmes Klima in der Wohnung muss im Winter richtig gelüftet werden: In Bad, Küche und Wohnräumen sammelt sich tagsüber Luftfeuchtigkeit an, die am besten mehrmals täglich durch fünf- bis zehnminütiges Stoßlüften abgeführt wird. Über längere Zeit gekippte Fenster führen dagegen zu einem schleichenden Wärmeverlust.


(dpa/tmn)

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