Wie Verbraucher ein Basiskonto eröffnen

Leipzig – Überweisungen, Daueraufträge oder Kartenzahlungen – ohne eigenes Konto geht das nicht. Damit alle die Möglichkeit haben, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen, gibt es seit Mitte 2016 das Recht auf ein Girokonto.

Geldinstitute müssen allen Verbrauchern auf Antrag ein entsprechendes Konto ermöglichen – auch Menschen ohne festen Wohnsitz, Flüchtlingen oder finanziell schwachen Verbrauchern.

Was in der Theorie einfach klingt, ist in der Praxis oft schwierig. «Geldinstitute verlangen mitunter hohe Preise für die Basiskonten», sagt Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen. Gemeinsam mit anderen Verbraucherzentralen beobachtet er im Rahmen des Marktwächters Finanzen die Entwicklung des Marktes – und stößt dabei immer wieder auf Probleme.

Einige davon landen dann auch vor Gericht – wie jüngst im Dezember, als die Verbraucherschützer mit einem Geldinstitut stritten: Eine Bank hatte in ihrem Preisverzeichnis ein Entgelt in Höhe von 39 Euro für die Einrichtung eines Basiskontos verlangt. Aus
Sicht der Verbraucherschützer unzulässig, weil für andere Girokonten keine entsprechenden Gebühren verlangt wurden. Nach einer Abmahnung willigte das Institut ein, eine strittige Entgeltklausel bis auf weiteres nicht mehr zu verwenden.

In einem anderen Fall verlangte ein Kreditinstitut für sein Basiskonto 5,99 Euro pro Monat und damit mehr als für vergleichbare Kontomodelle. Das Problem: Für die günstigeren Modelle war ein monatlicher Eingang von Lohn-, Gehalt- oder Rentenzahlungen Voraussetzung. Regelmäßige Eingänge von Sozialleistungen berücksichtigte das Geldinstitut aber nicht. Aus Sicht der Marktwächter eine Diskriminierung.

Die Stiftung Warentest
untersuchte jüngst die Basiskonto-Konditionen von 108 Banken. Das Ergebnis: «Viele Banken sind zu teuer.» Während aus Sicht der Experten 60 Euro Jahresgebühr für ein normales Girokonto akzeptabel sind, verlangten einige der getesteten Institute rund 200 bis 330 Euro Jahresgebühr für ein Basiskonto. Dabei tätigte der Modellkunde lediglich typische Buchungen wie Überweisungen und Daueraufträge und nutzte für Bargeldabhebungen den Geldautomaten.

Geldinstitute begründen die Preise mit dem Aufwand einer solchen Kontoeröffnung. Die Prüfung der persönlichen Daten dauere oft länger, argumentiert die Branche. Die Bank braucht ein Dokument, das ein Foto des Kunden sowie die wichtigsten Daten enthält. Neben Ausweisen kommen auch Duldungspapiere oder Auskunftsnachweise infrage. Zudem muss der Kunde eine Anschrift angeben, über die er erreichbar ist.

Immerhin: «Man kann nicht generell sagen, dass der Markt nicht funktioniert», sagt Verbraucherschützer Görner. Auch die Stiftung Warentest fand neun Geldinstitute, die Basiskonten für weniger als 60 Euro im Jahr anboten. Bei zwei dieser Banken war das Basiskonto bei Abschluss in der Filiale sogar kostenlos.

Genutzt werden kann ein Basiskonto in der Regel auf Guthabenbasis. Das heißt, die Geldinstitute müssen dem Kunden keinen Dispokredit anbieten. Auch auf eine Kreditkarte haben Kunden keinen Anspruch.

Verweigert werden darf das Konto in der Regel nicht. Passiert das trotzdem, können sich Verbraucher direkt an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wenden. Eine andere
Anlaufstelle ist der Ombudsmann des jeweiligen Bankenverbandes. Die Schlichter prüfen ebenfalls
auf Antrag, ob eine Ablehnung berechtigt war. Die Deutsche Kreditwirtschaft listet auf ihrer
Homepage die entsprechenden Anlaufstellen auf. Beide Verfahren sind für Privatpersonen kostenlos.


(dpa/tmn)

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