Wie Sie hohe Zahnarztrechnungen steuerlich geltend machen

Neustadt/Weinstraße – Für Patienten kann es sich lohnen, hohe Zahnarztrechnungen innerhalb eines Kalenderjahres zu zahlen.

Denn die Kosten für Zahnersatz oder auch für eine professionelle Zahnreinigung lassen sich als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Geld zurück gibt es für außergewöhnliche Belastungen allerdings nur, wenn sie insgesamt über der Grenze für eine zumutbare Eigenbelastung liegen. Wer jedoch seine Rechnung in Raten über mehrere Jahre bezahlen möchte, muss die Kosten entsprechend auch auf mehrere Steuererklärungen verteilen – und liegt dann eventuell in jedem einzelnen Jahr knapp unterhalb der Grenze.

Für Zahnersatz müssen Patienten in Deutschland in der Regel zumindest zum Teil selbst bezahlen. Die Krankenkassen übernehmen nur 50 Prozent der Kosten für eine Standardlösung.


(dpa/tmn)

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