Wichtige Fragen bei größeren Geldgeschenken

Berlin – Eltern geben ihren Kindern in der Regel gerne etwas ab. Oft profitieren dabei auch die Partner der Kinder. Das Problem: Bei Trennungen gibt es oft Streit um das Geld der Eltern.

«Wer eine Schenkung machen möchte, sollte sich daher vorher überlegen: Wem soll das Geld zugutekommen?», rät Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer in Berlin. Bei größeren Beträgen sind vertragliche Regelungen ratsam.

Um Streit im Trennungsfall vorzubeugen, gibt es eine erste einfache Möglichkeit: «Das Geld sollte auf das Konto des eigenen Kindes überwiesen werden», sagt Hüren. Dann sei der Empfänger klar. Dies ist auch deshalb wichtig, weil eine Schenkung an das Schwiegerkind aufgrund der geringen Freibeträge häufig auch schenkungssteuerlich problematisch ist.

Vor allem bei größeren Schenkungen sollten die Partner zudem vertragliche Regelungen treffen, ob dem anderen Partner zugutegekommene Beträge im Falle einer Trennung auszugleichen sind. «Vor allem bei Zuschüssen der Eltern zu Immobilienkäufen sollten Schenkungen möglichst schon beim Erwerb berücksichtigt werden», sagt Hüren. Welcher der Partner welchen Anteil an der Finanzierung trägt, könne dann als Maßstab für die Eintragung im Grundbuch dienen.

Alternativ könnten die Partner eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen, deren Zweck der Kauf der Immobilie ist. «Im Gesellschaftsvertrag können dann die jeweiligen Anteile an der Immobilie flexibel an die jeweils erbrachten Finanzierungsbeiträge geknüpft werden.»


(dpa/tmn)

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