Werbungskosten senken die Steuerlast

Berlin – Der Staat unterstützt Arbeitnehmer bei der Steuer: Das Finanzamt berücksichtigt Ausgaben für den Job pauschal mit 1000 Euro. Laut
Stiftung Warentest spielt es keine Rolle, ob man das ganze Jahr über einen Job hatte oder nicht.

Alle Ausgaben einzeln auflisten

«Aber es lohnt sich durchzurechnen, ob die jährlichen Kosten für den Beruf die Pauschale übersteigern», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. «Wenn ja, sollten Arbeitnehmer ihre Mehrausgaben einzeln in der Anlage N auflisten.». Denn jeder Euro zahlt sich aus.

Auch Rentner können Werbungskosten absetzen. «Für sie fällt die Pauschale mit 102 Euro pro Jahr jedoch deutlich niedriger aus», erklärt Klocke. Übersteigen die Kosten etwa durch einen Rechtsstreit um die Rente oder eine Rentenberatung die Pauschale, berücksichtigt sie der Fiskus. Rentner müssen ihre Ausgaben in der Anlage R angeben.

Belege aufbewahren

Ob Rentner oder Arbeitnehmer, in beiden Fällen gilt: «Mehrausgaben müssen sie detailliert anhand von Rechnungen nachweisen können», sagt Klocke. Die Unterlagen muss man zwar nicht mit der Steuererklärung einreichen, aber mindestens so lange aufbewahren bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides – also meist einen Monat nach Erhalt des Bescheides, falls das Finanzamt die Dokumente anfordert.

Viele Ausgaben als Werbekosten absetzbar

Zurück zu den Arbeitnehmern: Sie können viele Kosten absetzen, etwa für Kontogebühren, Fachliteratur, einen berufsbedingten Zweitwohnsitz oder Arbeitsmittel. Dazu zählen etwa Schreibtisch, PC, Smartphone, oder Friseurschere.

Seit 2018 gilt: Arbeitnehmer können laut Stiftung Warentest nun jährlich 952 Euro pro Gerät angeben. Der Betrag gilt auch für den Kauf, die Reparatur oder Reinigung von Arbeitskleidung. Wer teurere Geräte oder Kleidung kauft, muss diese über mehrere Jahre absetzen.

Der PC nimmt eine Sonderrolle ein – in der Regel berücksichtigt der Fiskus nur die Hälfte des Kaufbetrages. «Es sei denn, ein Arbeitnehmer kann nachweisen, dass er das Gerät gar nicht privat, also ausschließlich beruflich nutzt», sagt Klocke.

Auch Weiter- und Fortbildungskosten absetzbar

Bei Fortbildungen können Arbeitnehmer neben den Seminarkosten auch Ausgaben für die Fahrt, Verpflegung und Unterkunft absetzen. Voraussetzung dafür ist: Der Chef darf die Kosten nicht übernehmen. «Denn beides, also eine Erstattung vom Chef und eine Steuervergünstigung, ist nicht möglich», erklärt Klocke.

Das gilt auch für Dienstfahrten – etwa Besuche von Messen, Tagungen, Kongressen sowie Exkursionen, informiert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Die Höhe der Pauschbeträge, die der Fiskus bei Unterkunft und Verpflegung anerkennt, ändert das Bundesfinanzministerium (BMF) regelmäßig.

Aufwändige Dokumentation bei Reisekosten

Reisekosten können Arbeitnehmer pauschal oder individuell abrechnen. Letzteres ist aufwendiger, unter anderem weil man ein Fahrtenbuch führen und einzelne Ausgaben nachweisen muss. Sie lohnt sich laut VLH nur für Arbeitnehmer, die dienstlich viel unterwegs sind und deren Pkw teuer im Unterhalt ist.

Pauschal erstattet der Fiskus für das eigene Auto 30 Cent pro Kilometer. Bei Dienstreisen zählt jeder Kilometer – also Hinweg und Rückweg. Beim täglichen Arbeitsweg gilt hingegen die Pendlerpauschale – also nur der einfache Weg.

Auch Umzug ist absetzbar

Auch bei einem beruflich motivierten Umzug kann man etwa Kosten für den Makler, das Inserat und den Möbeltransport als Werbungskosten angeben.

Das gilt laut VHL auch für weitere Kosten, etwa wenn man Möbelpackern Trinkgeld gibt oder seine alte Wohnung streichen muss. Die Pauschale liegt ab 1. April 2019 bei 811 Euro für Ledige. Für Verheiratete sind es 1622 Euro, für Kinder 357 Euro, informiert ein BMF-Schreiben.

Werbekosten bei Bewerbungen geltend machen

Wer keinen Job hat, kann Ausgaben für Bewerbungen als Werbungskosten angeben. Klocke nennt Beispiele: Kosten für Fotos, Bewerbungsmappen, das Porto, aber auch die Fahrt zum Vorstellungsgespräch sind absetzbar.


(dpa/tmn)

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