Wegen Martinshorn bei Grün gebremst: Auffahrender zahlt

Hamburg – Tatütata – hört ein Autofahrer ein Martinshorn, muss er schnell erfassen, woher ein Rettungsfahrzeug kommt. Dazu darf er im Zweifel auch an einer grünen Ampel bremsen. Darauf müssen sich Nachfolgende einstellen. Fahren sie auf, müssen sie unter Umständen für den Schaden haften.

Im vorliegenden Fall standen zwei Autos an einer roten Ampel und wollten rechts abbiegen. Bei Grün fuhren beide an. Doch beim Abbiegen hörte die Vorausfahrende ein Martinshorn und bremste. Das nachfolgende Auto fuhr auf. Dessen Versicherung wollte aber nur zwei Drittel des Schadens bezahlen. Die Fahrerin ging vor das Landgericht Hamburg.

Dort hatte sie Erfolg (Az.: 306 O 141/16). Denn dem Anschein nach war Unaufmerksamkeit oder zu dichtes Auffahren ursächlich für den Unfall gewesen. Wird das nicht widerlegt, hafte der Auffahrende. Das Bremsmanöver der Fahrerin spielte dabei keine Rolle. Denn dafür sei das Martinshorn ursächlich – egal, ob später tatsächlich ein Rettungswagen die Unfallstelle passierte. Denn nur wer ohne Grund stark bremst, begeht einen Verkehrsverstoß. Das Gericht zweifelte außerdem an, dass es sich – so der Vorwurf – um eine Vollbremsung gehandelt hatte, da beide Autos gerade erst bei Grün abbiegen wollten. Der Schaden musste komplett ersetzt werden.

Auf das Urteil weist die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.


(dpa/tmn)

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