Was tun bei gestiegenen Pflegekosten?

Düsseldorf – Die Preise für eine Unterbringung im Pflegeheim können steigen – aber nicht einfach so. Denn wenn der Heimbewohner Leistungen aus der Pflegekasse bezieht, muss der Betreiber des Heims erst mit der Kasse über das neue Entgelt verhandeln.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten dann besser Geld zurücklegen, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn der Heimbetreiber kann die geplante Preiserhöhung schon vor den Verhandlungen ankündigen. Einigen sich die Parteien, kann er das neue Entgelt aber rückwirkend zum ursprünglich angekündigten Zeitpunkt einfordern.

Zwischen Ankündigung und dem Stichtag für die Preiserhöhung müssen nur mindestens vier Wochen liegen. Außerdem muss der Betreiber die höheren Preise begründen können – zum Beispiel mit gestiegenen Kosten für Energie oder Lebensmittel.

In der Regel müssen auch Heimbewohner, die Leistungen aus der Pflegekasse in Anspruch nehmen, einen Teil der Pflegekosten selbst bezahlen. Das ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE).

Er schwankt von Heim zu Heim, richtet sich aber nicht nach dem Pflegegrad – wer mehr Hilfe braucht, muss also nicht plötzlich draufzahlen. Außerdem müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst übernehmen.


(dpa/tmn)

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