Was Sie zum Kleinen Waffenschein wissen sollten

Berlin – Immer mehr Menschen in Deutschland dürfen eine Schreckschuss-, Reizgas- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit tragen. Voraussetzung dafür ist der Kleine Waffenschein. Um geprüfte Pfeffersprays dabeihaben zu dürfen, ist er dagegen nicht nötig – anders als oft vermutet wird.

Mehr als 652.000 Kleine Waffenscheine waren im September 2019 laut Bundesinnenministerium im Nationalen Waffenregister vermerkt. Damit ist die Zahl innerhalb der letzten fünf Jahre auf das Zweieinhalbfache gestiegen.

Eine Ursache dafür sei das Gefühl vieler Menschen, der Staat könne sie nicht mehr ausreichend schützen, vermutet Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. So wurden Kleine Waffenscheine nach den Übergriffen in der Silvesternacht 2015 auf der Kölner Domplatte besonders stark nachgefragt.

«Man darf Schreckschusswaffen auch ohne behördliche Sondererlaubnis erwerben und bei sich lagern», erklärt Rechtsanwalt Hans Scholzen aus Düsseldorf. Nur wer sie einsatzbereit außerhalb eines Privatgrundstücks trägt, brauche den Kleinen Waffenschein. Bei Kontrollen ist er zusammen mit dem Personalausweis vorzuzeigen.

Einsatz nur in konkreter Notwehrsituation

Aber auch mit Waffenschein darf man eine Schreckschusswaffe nicht überall mit hinnehmen oder gar einsetzen. «Eine solche Waffe darf man auch mit der Erlaubnis nur in einer konkreten Notwehrsituation ziehen. Das ist hauptsächlich dann gegeben, wenn mich jemand bedroht», so Scholzen.

Außerdem dürfe man trotz Schein nicht bewaffnet Bahn fahren oder zu öffentlichen Veranstaltungen gehen, erklärt der Anwalt. Wer etwa Übergriffe bei Großveranstaltungen fürchtet, für den ist der Kleine Waffenschein nicht die Lösung.

Wer dennoch eine solche behördliche Sondererlaubnis beantragen möchte, der muss sich je nach Bundesland an die Polizei- oder Kommunalbehörden wenden, also Stadtverwaltung und Landratsämter. Dort bekommt man das Dokument gegen eine Bearbeitungsgebühr von circa 50 Euro. Die Höhe variiert je nach Bundesland. Anders als beim Großen Waffenschein muss keine staatliche Prüfung an der Waffe abgelegt werden, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärt.

Waffenschein nur bei persönlicher Eignung

Um einen Kleinen Waffenschein bekommen zu können, muss man 18 Jahre alt sein, einen festen Wohnsitz haben und die eigene Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zum Führen einer Waffe nachweisen. Das heißt, man darf keine laufenden Verfahren oder Vorstrafen über 60 Tagessätze und keine Drogenprobleme haben und nicht Mitglied in verfassungsfeindlichen Organisationen sein.

Damit soll Missbrauch verhindert werden, denn auch eine Schreckschusswaffe ist gefährlich, warnt Ulrich Eichstädt vom Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB). «Es entweicht hoher Druck, so dass massive Verletzungen entstehen, wenn sie etwa direkt am Körper aufgesetzt und abgefeuert wird.»

Nicht zuletzt deshalb beobachtet Polizeigewerkschafter Malchow mit Sorge, dass die Nachfrage nach dem Kleinen Waffenschein zunimmt. «Jemand, der eine Schreckschusswaffe dabei hat und eine Gefahr falsch einschätzt, kann selbst zum Straftäter werden», gibt er zu bedenken.

Täuschend echte Waffe als Gefahr

Zudem sei sie aus größerer Entfernung nicht von einer echten Waffe zu unterscheiden. «Das kann dazu führen, dass Polizisten im Einsatz die Situation falsch bewerten. Man bringt sich selbst in Gefahr», so Malchow.

Waffenexperte Eichstädt empfiehlt zudem, sich mit einer neuen Schreckschusspistole erst einmal auf einem Schießstand bekannt zu machen. «Nur so weiß man, wie stark man den Abzug ziehen muss und wie laut sie knallt – und erschreckt sich im Ernstfall nicht selbst.»

Doch auch Eichstädt rät davon ab, sich zur Selbstverteidigung eine Pistole oder einen Revolver mit Platzpatronen oder Reizgasmunition zu kaufen. «Zum einen sind die Waffen unhandlich, zum anderen je nach Bauweise anfällig für Funktionsstörungen. Bei Gegenwind kann man das ausgestoßene Reizgas auch selbst ins Gesicht bekommen.» Ein schriller Alarm oder eine Taschenlampe mit Flashfunktion, die hell aufblitzt, seien Alternativen, um Angreifer zu erschrecken und Zeit für die Flucht zu gewinnen.


(dpa/tmn)

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