Was im Ausland lebende Senioren beachten müssen

Berlin – Den Ruhestand im Ausland zu verbringen, ist besonders angenehm, wenn es dort günstiger ist als daheim. Zumindest, wenn Senioren weiterhin ihre deutsche Rente erhalten. Grundsätzlich wird diese auch dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund.

Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommt oder Rentenansprüche nach dem Fremdrentengesetz hat, muss allerdings je nach neuem Wohnort mit Kürzungen rechnen. Kein Problem ist dagegen, wenn es kein deutsches Konto mehr gibt: Die Rentenversicherung überweist auch auf Konten im Ausland. Bei Überweisungen in Fremdwährungen kann aber der Kurs schwanken und einige Banken erheben Gebühren. Dafür bekommen die Empfänger keinen Ersatz.

Rentner, die im Ausland leben, müssen sich jedoch auf eine Besonderheit einstellen: Einmal im Jahr müssen sie nachweisen, dass sie weiter am Leben sind und deshalb ihre Rente beziehen können. Die Rentenversicherung sendet dafür per Post ein Formular zu, das ausgefüllt zurückgesendet werden muss.

Kommt diese sogenannte Lebensbescheinigung nicht zeitnah in Deutschland an, wird die Rentenzahlung unterbrochen. Mit einigen Ländern gleicht die Deutsche Rentenversicherung allerdings bereits elektronisch die Sterbedaten ab.

In jedem Fall wichtig: Die Rentenversicherung muss stets die aktuelle Anschrift kennen. Auswanderer sollten diese schriftlich und mit der Versicherungsnummer mitteilen. Damit die Umstellung nahtlos klappt, sollten sie die Versicherung etwa zwei Monate vor dem Umzug informieren, empfiehlt die DRV in einer
Online-Broschüre.


(dpa/tmn)

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