Was bei der Auswahl ambulanter Pflegedienste zu beachten ist

Düsseldorf – Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind sie oft kaum wegzudenken: die ambulanten Pflegedienste. Sie greifen den Betroffenen in Bereichen wie Körperpflege und Ernährung unter die Arme.

Wie sollte man aber bei der Auswahl eines solchen Dienstes vorgehen? Und was ist zu beachten? Zunächst ist es wichtig, den Bedarf genau zu klären, wie die Verbraucherzentralen raten. Dabei sollten sich Angehörige überlegen, welche Hilfe sie selbst leisten können und was der Dienst übernehmen soll.

Bei der Suche nach einem passenden Dienst können Pflegestützpunkte oder die Pflegekasse ein erster Anlaufpunkt sein: Sie bieten Preisvergleichslisten und Anschriften von Pflegediensten in der Region an. Mit der Pflegekasse sollten Angehörige vorab klären, ob und welche Kosten übernommen werden.

Laut den
Verbraucherschützern lohnt es sich, mehrere Dienste vor Vertragsabschluss zu vergleichen. Der Grund: Die Preise und Leistungen der jeweiligen Anbieter sind oft unterschiedlich. Ist die Auswahl eingeengt, sollte man sich bei einem Hausbesuch der jeweiligen Dienste ausführlich und möglichst kostenlos über deren Leistungen beraten lassen. Dazu gehören auch mögliche spezielle Ansprüche an das Pflegepersonal, das Abrechnungsverfahren und ein Kostenvoranschlag.

Der Pflegevertrag sollte schriftlich geschlossen werden. Darin müssen die Leistungen und Kosten geregelt sein. Pflegebedürftige dürfen den Vertrag mit dem Dienstleister jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn sie nach einem Vertrauensbruch oder aus anderen wichtigen Gründen den Anbieter wechseln möchten. Umgekehrt sollte man darauf achten, dass im Vertrag eine möglichst lange Kündigungsfrist für den Pflegedienst festgelegt ist. Das gibt Pflegebedürftigen und ihren Familien Zeit für die Suche nach einem neuen Anbieter.


(dpa/tmn)

(dpa)