Warnsignale für Kindesmissbrauch erkennen

Viersen – Wenn ein Kind sexuell missbraucht wird, erzählt es häufig nichts davon. Viele Betroffene schämen sich. Oft wissen sie intuitiv: Das, was mit ihnen geschieht, ist nicht in Ordnung.

Was die Kinder aber meist nicht verstehen, ist, dass die missbrauchende Person die Schuldige ist und nicht sie selbst, erläutert Ingo Spitczok von Brisinski vom Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (BKJPP). Manchmal fürchten die Kinder auch, dass ihnen niemand glaubt.

Selbst wenn sie nicht darüber sprechen – häufig verändern sich Kinder, die sexuell missbraucht werden. Die Anzeichen sind ganz unterschiedlich. Manche Kinder zeigen plötzlich sexuelles Verhalten, das über die altersüblichen Doktorspiele hinausgeht. «Auch wenn ein Kind Penisse zeichnet, sollte man misstrauisch werden», sagt Spitczok von Brisinski.

Ein Anzeichen für sexuellen Missbrauch kann ebenfalls sein, wenn das Kind nicht mehr zu einer bestimmten Person oder einem Sportkurs möchte und immer neue Ausreden erfindet. «Manche Kinder ziehen sich auch zurück, werden still und wirken bedrückt.» Und schließlich sollte es Eltern zu denken geben, wenn ein eigentlich bereits trockenes Kind auf einmal wieder einnässt.

Hegen Angehörige oder Bekannte den Verdacht, dass ein Kind sexuell missbraucht wird, können sie zunächst bei einer Beratungsstelle für sexuellen Missbrauch anrufen. Auf der Internetseite des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gibt es eine
Datenbank, in der man nach einer Beratungsstelle in der Nähe suchen kann. Spitczok von Brisinski rät, dort anzurufen, bevor man mit dem Kind spricht. «Sonst läuft man Gefahr, dem Kind versehentlich Suggestivfragen zu stellen», sagt er. Das würde die Antworten des Kindes beeinflussen.

Alternativ können sich Eltern auch an einen
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie wenden. Manchmal kommen zu sexuellem Missbrauch weitere Probleme hinzu – zum Beispiel eine Angststörung oder Entwicklungsverzögerung. Ein Psychiater kann diese Dinge gleich mit in den Blick nehmen, ergänzt Spitczok von Brisinski.

Besteht der Verdacht, dass der sexuelle Missbrauch von einem Elternteil ausgeht, kann ein Gericht einen Sorgerechtsentzug beschließen. Dabei kann unter bestimmten Umständen auch der Mutter das Sorgerecht entzogen werden, wenn ihr Lebensgefährte unter Missbrauchsverdacht steht. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Im verhandelten Fall wurde der Mutter eines neugeborenen Mädchens direkt nach der Geburt vorläufig das Sorgerecht entzogen, weil ihr Lebensgefährte – der Vater des Kindes – im Verdacht stand, kinderpornografische Fotos der beiden älteren Töchter des Paares angefertigt und die Mädchen missbraucht zu haben. Das neugeborene Mädchen wurde vom Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht. Die Mutter reichte Beschwerde ein, hatte aber auch vor dem Oberlandesgericht keinen Erfolg damit.

Das Gericht begründete die Entscheidung mit einer Gefährdung des Kindeswohls. Es bestehe die erhebliche und nachhaltige Gefahr, dass auch das jüngste Kind der Familie vom Vater zur Befriedigung eigener und fremder sexueller und kinderpornografischer Interessen missbraucht werden könnte.

Die Mutter habe zwar beteuert, dass sie das Kind schützen wolle, die Lage aber zugleich in nicht nachvollziehbarer Weise bagatellisiert. Daher entschied das Gericht, dass es beim Entzug des Sorgerechts und der vorübergehenden Unterbringung des Mädchens in einer Bereitschaftspflegefamilie bleibt (Az.: 1 UF 4/18). Über den Fall informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800/22 55 530


(dpa/tmn)

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