Wann Geschiedene einen Anspruch auf Erziehungsrente haben

Berlin – Wenn der frühere Ehepartner plötzlich verstirbt und dadurch monatliche Unterhaltszahlungen entfallen, stehen Geschiedene mit Kindern oftmals vor einer schwierigen finanziellen Situation.

Hier kann eine sogenannte Erziehungsrente helfen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Die Erziehungsrente soll den Unterhalt des verstorbenen Partners ersetzen. Sie ist eine Rente, die aus der eigenen Versicherung gezahlt wird.

Vorausgesetzt, der Geschiedene kann bis zum Tod seines früheren Partners mindestens fünf Jahre mit Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen. Auch muss die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden sein, und der überlebende Partner darf nicht wieder geheiratet haben.

Die Erziehungsrente kann bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt werden. Um sie zu erhalten, ist ein Antrag erforderlich. Eigenes Einkommen oberhalb eines bestimmten Freibetrags wird zu 40 Prozent auf die Höhe der Rente angerechnet.

Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800/1000 4800.


(dpa/tmn)

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