Wann darf der Pflegegrad zurückgestuft werden?

Mainz – Bei Pflegebedürftigen entscheidet der sogenannte Pflegegrad über den Umfang der ihnen zustehenden Leistungen. Der kann sich je nach Verschlechterung oder Verbesserung des Zustands erhöhen oder verringern. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben. 

Dafür muss die Pflegekasse aber nachweisen, dass sich der Zustand des Versicherten im Vergleich zum Vorgutachten wesentlich verändert hat, wie die Verbaucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärt. 

Die Betroffenen müssen demnach auch die Gelegenheit erhalten, ihren Standpunkt darzulegen, und können Widerspruch einlegen. Zudem gibt es einen Sonderfall bei Personen, bei denen im Rahmen der Pflegereform 2017 die Pflegestufe auf einen
Pflegegrad umgestellt worden ist: Sie dürfen nur zurückgestuft werden, wenn sie überhaupt nicht mehr als pflegebedürftig gelten.


(dpa/tmn)

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