Vorschuss auf Witwen- oder Witwerrente beantragen

Berlin – Witwen und auch Witwer können eine finanzielle Unterstützung von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Die Voraussetzung: Der Ehepartner hat vor seinem Tod schon eine Rente bezogen.

Die hinterbliebenen Partner können innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Als Überbrückungshilfe wird in einer Summe die bisherige Rentenzahlung für die nächsten drei Monate im Voraus ausgezahlt.

Neben dem Antrag auf Vorschusszahlung ist ein formeller Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherer zu stellen. Bei der späteren Berechnung der Rente wird der Vorschuss angerechnet.


(dpa/tmn)

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