Vor Namensänderung Aussicht auf Erfolg klären

Berlin – Auch ohne Hochzeit lässt sich der eigene Vorname oder Nachname offiziell ändern. Zuständig für so eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist die Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist beim Bürger- oder Standesamt angesiedelt.

Die Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 11/2018) rät, dort vorab anzurufen und zu fragen, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Entscheidend sei, dass es einen wichtigen Grund für die Namensänderung gibt.

Sehr häufige Nachnamen wie Müller, Meier, Schmidt etwa seien änderungswürdig, genauso wie anstößig oder lächerlich klingende Namen. Ändern lässt sich auch die Schreibweise eines Namens.

Die Zeitschrift empfiehlt, die persönlichen Gründe für die Änderung auf einem separaten Blatt zu notieren und dieses dem Antrag beizulegen. Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür außerdem eine Meldebescheinigung oder Kopie des Ausweises sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister. Eventuell fordert das Amt noch weitere Unterlagen an.


(dpa/tmn)

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