Wie das "Hamburger Abendblatt" mitteilt, habe der Soldat die Koffer, die am 4. Juli verschwunden waren, zwar erst am 6. Juli bei der Polizei abgegeben, eine Unterschlagung habe er dadurch nach Auffassung der Strafverfolger aber nicht begangen. Das teilte der leitende Oberstaatsanwalt Rainer Vogt am Mittwoch mit.
Kein Indiz für Unterschlagung
Außerdem hätte der 41-Jährige nicht versucht, sich das Geld „durch einen äußerlich erkennbaren Akt“ anzueignen, wie etwa durch eine Einzahlung auf sein Konto. Nach Informationen des "Hamburges Abendblattes", sei die Tatsache, dass der Mann zwei Tage lang unentschlossen gewesen sei, wie er mit dem Geldfund verfahren solle, noch lange kein Indiz dafür, von einer Unterschlagung auszugehen.
Eine Tür des Transporters öffnete sich von selbst
Die Koffer waren aus einem Geldtransporter einer Spezialfirma aus dem fränkischen Oberthulba verloren gegangen. Zeugen hatten beobachtet, wie sie aus dem fahrenden Transporter fielen, nachdem sich die Tür des Wagens offenbar von selbst geöffnet hatte.
Auf der Suche nach dem Geld
Daraufhin hatte die Polizei noch am gleichen Tag eine Suchaktion gestartet und zwei Tage lang das entsprechende Teilstück der Rhönautobahn 7 systematisch abgesucht.
(cib)

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