Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird heute im Falle zweier Gaslieferanten entscheiden, die eine Klausel in ihre Verträge integriert haben, die eine Preiserhöhung möglich macht. Die Unternehmen kommen aus Berlin und Niedersachsen.
Die Rechtmässigkeit der Klauseln in den Verträgen wurde in Frage gestellt, da sie zwar eine Anpassung nach oben zulassen, aber eine Anpassung bei einer Senkung des Gaspreises nicht berücksichtigen. Mitte Juni wurden diese Zweifel bereits während der Verhandlung geäussert.
Im Vorfeld entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe schon mehrmals gegen solche unilateralen Vertragsklauseln bei Gaslieferanten.
(anf / dpa)

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