Monatelang saß eine Krankenschwester aus Tuttlingen in Untersuchungshaft, weil sie zwei Patienten zu Tode gespritzt haben soll. Jetzt sprachen die Richter die 48-Jährige von allen Vorwürfen frei. Es gebe einfach zu viele Zweifel, so der Vorsitzende Richter. Zwar weise auch einiges auf die Schuld der Angeklagten hin, jedoch reichen die Beweise letztendlich nicht für eine Verurteilung, sodass die Krankenschwester getreu dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen wurde.
Die Angeklagte beteuerte stets ihre Unschuld
Im Jahr 2004 waren in einer Klinik in Tuttlingen innerhalb kurzer Zeit zwei Patienten nach Operationen an unerklärlich starken Blutungen gestorben. Schnell geriet die 48-Jährige damals unter Verdacht, da sie als einzige aus dem Anästhesie-Team an den Operationen beteiligt war. Daraufhin entwickelte sich vor dem Landgericht Rottweil ein siebenmonatiger Indizienprozess, in dem die Frau immer wieder ihre Unschuld beteuerte.
Freispruch aus Mangel an Beweisen
Die zahlreichen, zum Teil sehr unterschiedlichen Einschätzungen der Gutachter waren den Richtern am Ende zu wenig, die Lücken in der Beweislage einfach zu groß. Niemand hat die 48-Jährige bei den Taten gesehen, niemand hat eine Heparin-Ampulle mit ihren Fingerabdrücken gefunden, und vor allem: Niemand kann erklären, weshalb die engagierte Krankenschwester plötzlich zur Mörderin geworden sein soll.Dem Richter blieb also nichts anderes übrig, als die als "Todesengel von Tuttlingen" titulierte Krankenschwester aus Mangel an beweisen frei zu sprechen.
Die Staatsanwaltschaft überlegt, Berufung gegen das Urteil einzulegen
Ohne sichtbare Regung nahm die 48-Jährige den Freispruch auf. Nach der Urteilsverkündung umarmte sie dann Freunde und Verwandte. Die Staatsanwaltschaft will jetzt prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
(rma)

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