Seit Einführung des Gesetzes gegen Telefon-Abzocke im vergangenen Jahr, sind bei der Bundesnetzagentur 108.141 schriftliche und telefonische Verbraucherbeschwerden und -anfragen wegen Rufnummernmissbrauch und unverlangten Werbeanrufe eingegangen. Offenbar entfaltet das Gesetz nur eine mässige Abschreckungswirkung. Kritiker bemängeln die zu geringen Strafen von bis zu 50.000 Euro. Politiker und Verbraucherschützer fordern eine Verschärfung der Regelungen.
Peter Blesser, Vorsitzender der Unions-Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, sieht die Regierungskoalition unter Zugzwang und pocht auf eine schnellstmögliche Verschärfung des Gesetzes. "Das Problem ist immer noch ein Ärgernis für viele Verbraucher. Als Koalition müssen wir deshalb schnellstmöglich überprüfen, inwieweit gesetzlich nachgebessert werden muss." Peter Blesser wendet sich mit seinen Forderungen direkt an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Nicht nur die Strafen sollten harauf gesetzt werden, auch die Gültigkeit, der per Telefon abgeschlossenen Verträge, soll auf den Prüfstand. Unlautere Telefonwerbung werde sich für Unternehmen dann nicht mehr lohnen, "wenn die Folgeverträge bei fehlender schriftlicher Bestätigung durch den Verbraucher von vornherein unwirksam sind", erklärt Peter Blesser.
(bpc / ddp)

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