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1. August 2010, 09:24 Uhr
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SWIFT-Abkommen: USA dürfen wieder EU-Bankdaten erfragen

Ab heute gilt ein neues SWIFT-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA. Danach dürfen US-Terrorfahnder bei begründetem Verdacht auf europäische Bankdaten zugreifen. Im Visier sind Finanztranskationen aus der EU an Personen die unter Terrorverdacht stehen.
Ab heute (1. August) gilt zwischen der Europäischen und den USA ein neues SWIFT-Abkommen. Es ermöglicht US-Terrorfahndern auf Bankdaten europäischer Bürger zuzugreifen. Jedoch erst nach einer Kontrolle durch die EU, ob die Anfrage überhaupt berechtigt ist. Erst dann werden sensible Informationen übermittelt. Im Fokus der Terrofahnder stehen Überweisungen aus der Europäischen Union in nicht EU-Staaten an Personen, die unter internationalem Terrorverdacht stehen.

US-Vizepräsident Joe Biden begrüsst die umstrittene Einigung. "Wir glauben, dass das Programm zur Verfolgung terroristischer Finanzströme zentral wichtig ist für unsere Sicherheit. ... Es hat der Terrorabwehr entscheidende Erkenntnisse gebracht, und zwar auf beiden Seiten des Atlantiks." Weiterhin sagte er, dass das Programm Leben gerettet habe.

Neues SWIFT-Abkommen zwischen EU und USA

Das Abkommen war rund ein halbes Jahr ausser Kraft gesetzt, ehe das EU-Parlament einer Neuregelung zustimmte. Europäische Datenschutzrechtler hatten bemängelt, dass die EU die angefragten Daten vorab nicht prüfen könne und dass der Datenschutz in den USA nicht geklärt sei. Im neuen SWIFT-Abkommen prüft Europol jede Anfrage der US-Terrorfahnder vor der Übermittlung der Datensätze. Nur wenn ein Verdacht begründet ist, erhalten die USA die Datenpakete. Es sind nämlich keine Einzelinformationen, sondern Pakete. Der europäische Anbieter von Geldtransaktionen, SWIFT, der für 8000 Banken weltweite täglich 15 Millionen Bankgeschäfte tätigt, sieht sich nicht in der Lage einzelne Informationen herauszugeben.

Ein Umstand der von Datenschützern scharf kritisiert wird. So werden Beispielsweise alle Geldtransfers eines deutschen Bundeslandes in einem bestimmten Zeitraum in eine betreffende Region an die USA übermittelt. Dort werden sie einzeln ausgewertet und für fünf Jahre gespeichert. Verbraucher erfahren nichts von der SWIFT-Abfrage, es sei denn ihnen wird die Einreise in die USA untersagt oder ihre Konten sind plötzlich eingefroren.  Die Auswertung der Bankdaten in den USA wird von einem EU Beamten im US-Finanzministerium verfolgt. (bpc)
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