Das Bundesverfassungsgericht hält die Beschwerde gegen die Volksabstimmung über das Bahnhofsprojekt "Stuttgart 21" für unzulässig. Am kommenden Sonntag werden 7,5 Millionen wahlberechtigte Bürger wie geplant die Möglichkeit erhalten, bei einer Volksabstimmung über das "S21-Kündigungsgesetz" zu entscheiden, das vorsieht, die Mitfinanzierung des Bahnhofprojekts durch das Land zu beenden.
Verfassungsbeschwerde nach Ansicht der Karlsruher Richter unzulässig
Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist die Verfassungsbeschwerde schon deshalb unzulässig, weil so lediglich die Verletzung von Grundrechten, aber nicht die Unvereinbarkeit mit Landesrecht geltend gemacht werden könne. Außerdem seien Einwände gegen die zur Abstimmung stehende Gesetzesvorlag unzulässig, da das entsprechende Gesetz noch gar nicht verabschiedet wurde.
Grün-rote landesregierung kann sich nicht einigen
Die Volksabstimmung wurde von der grün-roten Landesregierung vorgeschlagen, da beide Koalitionspartner unterschiedliche Standpunkte hinsichtlich "Stuttgart 21" vertreten. Während die Grünen den geplanten Tiefbahnhof ablehnen, hat sich die SPD grundsätzlich für das Projekt ausgesprochen. Die Deutsche Bahn will den denkmalgeschützten Stuttgarter Kopfbahnhof zu einem Tunnelbahnhof umbauen und diesen mit einer neuen Schnellfahrtstrecke nach Ulm zu verbinden.
(rma)

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