Steuern beim Lotteriegewinn – dies sollten Sie wissen

Der ganz große Lotteriegewinn ist natürlich für viele Menschen ein Traum, allerdings gibt es einige steuerliche Aspekte zu beachten, bevor man sich über den Geldsegen freuen kann. Wer gewinnt, sollte sich auf jeden Fall genau über Fragen zur Einkommenssteuer informieren und sich im Zweifelsfall gut beraten lassen. Wir haben die wichtigsten Hintergrundinformationen für Sie zusammengestellt.




Die Steuerpflicht für Kapitalerträge

Wer in der Lotterie gewinnt (mehr dazu), muss den gewonnen Betrag zwar nicht selbst versteuern, allerdings fällt auf die Kapitalerträge, die aus dem Lotteriegewinn entstehen, Kapitalertragssteuer an. Wer das Geld beispielsweise in Aktienfonds, Sparkonten oder festverzinsliche Wertpapiere investiert, muss auf die erwirtschafteten Erträge je nach Höhe Steuern zahlen. In manchen Fällen ist es möglich, durch eine bestimmte Geldanlage, zum Beispiel einen geschlossenen Immobilienfonds, Steuern zu sparen, allerdings sollte man sich gerade in diesem Bereich von einem Experten beraten lassen. Besteht eine Kirchenmitgliedschaft, dann fällt neben der Kapitalertragssteuer und der Solidaritätssteuer auch noch Kirchensteuer an. Wie hoch der Steuersatz im Einzelfall ist, hängt stark davon ab, ob und in welcher Höhe andere Einkommensquellen bestehen. Haben Lotteriegewinner kein anderes Einkommen, dann ist es in vielen Fällen sinnvoll, am Ende des Jahres eine umfassende Einkommenssteuererklärung einzureichen, da das Finanzamt in vielen Fällen, wenn der persönliche Einkommenssteuersatz unter den für die Kapitalertragssteuer veranschlagten 25 Prozent liegt, eine Teilerstattung veranlasst.

In welchen Fällen man die Schenkungssteuer beachten muss

Möchten Sie als Lotteriegewinner Ihren Geldsegen teilen, dann müssen Sie beachten, dass in den meisten Fällen die Schenkungssteuer anfällt. Selbst bei einer Schenkung an den Ehepartner kann eine Steuerlast anfallen – es kann daher in manchen Fällen sinnvoll sein, die bestehende Zugewinngemeinschaft aufzulösen da im Zuge der Auflösung dann die Hälfte des Gewinns an den Ehepartner übergeht. Möchten Sie Ihren Freunden oder Familienmitgliedern etwas abgeben, dann muss der Beschenkte je nach Höhe der Schenkung und Beziehungsgrad zu Ihnen Schenkungssteuer zahlen. Je enger Sie mit der Person verwandt sind, desto weniger Steuern fallen an.

Den Lotteriegewinn sinnvoll verwalten

Auch wenn die Euphorie über den Gewinn erst einmal unendlich groß scheint, ist es dennoch wichtig, sich Gedanken über sinnvolle Anlagen, steuerliche Aspekte und mögliche Schenkungen zu machen. Gerade in komplexeren Situationen kann es sehr sinnvoll sein, sich durch einen Steuerberater umfassend beraten zu lassen.

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