Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben mit dem Vorschlag einer solchen Regelung einen Anfang gemacht, wie mit dem Missbrauch an den Schulen umgegangen werden soll. Das nordrhein-westfälische Schulministerium wies die Einstellungsbehörden an, bereits ab Mai ein erweitertes Führungszeugnis anzufordern. Dies soll dann nicht wie üblich nur Strafen ab 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monate Gefängnis enthalten, sondern auch geringfügige Strafen wegen Sexualdelikten wie der Besitz von Kinderpornografie oder Misshandlungen.
Lehrer bezweifeln Wirksamkeit
Verschiedene Bildungsverbände kritisierten die Pläne der beiden Landesregierungen. Roland Nessler vom Niedersächsischen Philologenverband bezweifelte in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ die Wirksamkeit einer solchen Massnahme und warf den Verantwortlichen politischen Opportunismus vor. Auch der Präsident des Deutschen Lehrerverbands vermutete Aktionismus hinter der neuen Regelung und regte „Handelsblatt Online“ gegenüber an, die „Verbreitung von Kinderpornografie strafrechtlich so streng“ zu behandeln, „dass ein entsprechender Verstoss auch in einem normalen Führungszeugnis auftaucht“.
Regierungsvertreter verteidigen Führungszeugnis-Plan
Die niedersächsische Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann hingegen verwies darauf, dass der Schutz vor sexuellem Missbrauch an den Schulen „oberste Priorität“ habe. Keineswegs wolle man die Berufsgruppe der Lehrer unter Generalverdacht stellen. Alle Menschen, die mit Kindern zu tun haben, sollten eingehenden Prüfungen ausgesetzt sein. Sie forderte auch die übrigen Bundesländer auf entsprechende Regelungen zu erarbeiten. (mea / dpa)

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