Bei einer Kreditvergabe sichert sich der Kreditgeber, meist auf Kosten des Kreditnehmers ab und schließt mit Kreditnahme eine Versicherung ab, die im Falle seines Todes greift, und wenn der Kreditnehmer arbeitsunfähig oder arbeitslos werden sollte.
Die ausstehende Restschuld des aufgenommenen Kredites wird im Todesfall durch die Versicherungsleistung abbezahlt und bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit werden die ausstehenden Raten gezahlt.
Bei der Restschuldversicherung tritt der Kreditnehmer einer vom Geldgeber abgeschlossenen Gruppenversicherung bei und ist damit von den gleichen formalen Vorschriften abhängig, als wenn er einen Einzelversicherungsvertrag abgeschlossen hätte. Diese Art von Versicherung hat Vor- und Nachteile.
Ein Nachteil ist sicherlich der hohe Beitrag, da diese meist relativ hohe Provisionen für den Kreditgeber beinhalten. Auch die Abschlussfristen geben Anlass zur Kritik. Der Versicherungsschutz tritt meist erst nach Ablauf einer bestimmten Frist in Kraft und damit dauert es eine Mindestzeit, ehe im Leistungsfall Leistungen aus der Restschuldversicherung beansprucht werden können.
Als Vorteil sollte die fehlende Annahme- und Gesundheitsprüfung angesehen werden, die den nötigen einfachen und schnellen Vertragsabschluss ermöglicht, angesehen werden. Die meistens Versicherungsfälle sind aus diesem Grund jedoch in den ersten zwei Jahren nach Abschluss des Vertrages von der Leistung ausgeschlossen. Desweiteren sind sie nur bei der Restschuldversicherung gegen das Risiko der unverschuldeten Arbeitslosigkeit abgesichert (NCA)
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