Wenn ein Unternehmen Pleite macht, sind die Beschäftigten oftmals besonders betroffen: Plötzlich sehen sie sich nicht nur in der Situation, ihrer Arbeit zu verlieren, sie verlieren unter Umständen auch ausstehende Gehaltszahlungen. Mehr noch: Es kann vorkommen, dass sogar Lohn zurückgefordert wird.
Insolvenzgeld kommt für drei Monate Gehalt auf
Für viele bedeutetet ein solches Szenario den finanziellen Ruin. Im besten Fall aber schließt der Arbeitgeber den Betrieb, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, denn dann kann der Arbeitnehmer zum einen Arbeitslosengeld beantragen, zum anderen kann er bei der Agentur für Arbeit das Insolvenzgeld fordern – den Lohn der letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung, so dieser vom Arbeitgeber nicht gezahlt werden konnte.
Im Prinzip befindet sich der Arbeitnehmer in der gleichen Situation, wie die Gläubiger des Unternehmens: Ihre Lohnansprüche sind ebenso Insolvenzforderungen wie ausstehende Zahlungen an Lieferanten, Kunden, Banken. Sie müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden und genauso wie die Ansprüche anderer werden auch sie nacheinander abgearbeitet.
Lohn in der Insolvenz: Rückforderungen schaden den ehemaligen Arbeitnehmern
Leider kommen die Arbeitnehmer meistens zu kurz: Da die Forderungen nur aus der Menge des Betriebsvermögens beglichen werden können und andere Gläubiger mit höheren Ansprüchen zuerst kommen, werden Löhne und Gehälter zum Schluss, selten in der eigentlichen Höhe und oft gar nicht ausgezahlt.
Schlimmer noch: Anwälte und Konkursverwalter können die Insolvenzordnung so auslegen, dass den Arbeitnehmern hätte bewusst sein müssen, dass sich ihr Unternehmen auf einer Talfahrt befindet und sogar die letzten drei Monate an Lohn und Gehalt vor der Insolvenz zurückfordern, um sie der Konkursmasse zuzuführen. (riw)
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