Beide Fragen können nur bedingt beantwortet werden. Eine Hausratsversicherung kann in der Tat Gegenstände aus Glas umfassen, jedoch nicht unbedingt Gebäudeverglasungen (also Türen und Fenster, auch am Balkon oder Wintergarten, auf Dächern oder Terrassen) und Mobiliarverglasungen (Tischplatten aus Glas, das Sichtfenster am Ofen, Spiegel, Glasvitrinen und Scheiben am Bilderrahmen) und schon gar nicht künstlerische Gegenstände aus Glas. Ob man hingegen dringend eine weitere Glasbruchversicherung abschließen sollte, kommt natürlich auf die jeweiligen, subjektiven Umstände an.
Aus Prinzip kann man sagen, dass jeglicher Versicherungsschutz für den Eventualfall gemacht ist. Wenn niemals eine Scheibe zerstört wird, zahlt man unter Umständen jahrelang in eine Versicherung ein, die man nicht wirklich braucht. Sollte der Fall doch eintreten, während man keinen Versicherungsschutz genießt, kann es sich dann doch auszahlen, dass man in die Glasbruchversicherung eingezahlt hat.
![]() | ||
| mögliche Schäden sind mit einer Glasbruchversicherung abgedeckt | ||
| Quelle: ddp/ David Hecker |
Da sich die jährliche Summe, die man für eine Glasbruchversicherung zahlen muss, deutlich über der des entstandenen Schadens bewegen kann, sollte man sich bevor man sie abschließt gründlich bei der Verbraucherzentrale, der Stiftung Warentest oder ähnlichem informieren. So findet man heraus, ob sich eine Glasbruchversicherung wirklich lohnt und welche Versicherung die günstigsten Konditionen hat.
Ab und an wird eine Glasbruchversicherung auch direkt zusammen mit der Hausratsversicherung abgeschlossen. Übrigens: Durch Sturmschäden zerstörte Türen und Fenster übernimmt die Gebäudeversicherung, eine Fensterscheibe, die durch spielende, fremde Kinder zerbrochen wurde, wird derweil von des anderen Haftpflichtversicherung übernommen. (riw)

Drucken
Versenden

mehr Schlagzeilen
Kommentar schreiben