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| Gehaltswunsch: Bewerbung und Formulierung | ||
| Quelle: ddp/ Michael Gottschalk |
Beim Gehaltswunsch muss man mehrere Faktoren beachten
Noch schwieriger ist es, wenn man sich überhaupt nicht festlegen will. Seinen eigenen Marktwert nicht zu kennen oder ihn nicht äußern zu wollen zeugt von Unsicherheit, Desinteresse oder schlicht von mangelnder Erfahrung. Gerade wenn man auf eine Stellenanzeige antwortet, in der klar steht, dass man in seiner Bewerbung seinen Gehaltswunsch angeben soll, muss man dazu auch Stellung beziehen. Lässt man ihn weg, missachtet man die Angaben des potentiellen Arbeitgebers und kann davon ausgehen, dass man mit sofortiger Wirkung aus dem Rennen ist.
Dennoch kann man leicht an der Äußerung der Gehaltsvorstellungen verzweifeln. Mit ein paar Kniffen kann man diese Hürde aber nehmen. Hat man schon einmal in einem vergleichbaren Unternehmen auf einer vergleichbaren Stelle gearbeitet, so ist das damalige Gehalt auf jeden Fall schon einmal ein Anhaltspunkt. Da man sich finanziell nicht verschlechtern möchte, kann man hiervon ausgehend den alten Betrag angemessen erhöhen.
Ein angemessenes Gehalt richtet sich nach Berufserfahrung, Standort und Verantwortung
Eine andere Variante ist, sich zu erkundigen, welche Beträge laut Tarifverträgen für die jeweilige Stelle ausgemacht sind. Auch eine Internetsuche kann vor allem für Berufsanfänger durchaus geeignete Ergebnisse liefern, wenn man schon im Bewerbungsschreiben den Gehaltswunsch nennen soll. Je nach der Qualifikation und der Stelle wird man dann auch in einem persönlichen Gespräch die eigenen Vorstellungen und das Angebot des Arbeitgebers in Einklang bringen können. (riw)

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