Der BZA Tarif ist ein wichtiges Dokument für die Zeitarbeit. Durch die Hartz-Gesetze wurde geregelt, dass ein Zeitarbeiter in dem Einsatzbetrieb genauso behandelt werden muss, wie ein regulärer Mitarbeiter. Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz gilt für den Einsatz selbst, die Arbeitsstätte und auch für die Bezahlung. Sollte davon abgewichen werden, muss ein anderer Tarifvertrag vereinbart werden, der dann die Regelungen für die Zeitarbeiter festlegt.
Der BZA Tarif regelt die Bedingungen der Zeitarbeit
Da Zeitarbeit ein weites Feld ist, das viele verschiedene Tätigkeiten Einsatzorte und Gegebenheiten mit einschließt, ist der BZA Tarif besonders flexibel gestaltet. Das hohe Maß an Flexibilität ermöglicht es vor allem dem Betrieb, die Einsätze so individuell wie nötig ausrichten zu können. Einsatzzeiten, Urlaub, Kündigungsschutz und auch Zuschläge finden hier Erwähnung und werden in den Tarifvereinbarungen zwischen dem Bundesverband für Zeitarbeit und dem Deutschen Gewerksschaftsbund (DGB) ausgehandelt. Dem im Manteltarifvertrag verzeichnete Arbeitszeitkonto kommt dabei besonderes Interesse zu.
Mit dem Arbeitszeitkonto kann genauer geplant werden, wie viele Stunden wann gearbeitet werden soll. Je nach anfallender Arbeit können dann auf das Jahr gerechnet bis zu 2.380 Stunden verteilt werden bei gleichbleibender Bezahlung. Dadurch hat der Arbeiter ein geregeltes Einkommen, geht aber zu wechselnden Zeiten zur Arbeit. Im Arbeitszeitkonto werden diese variablen Zeiten vermerkt und können so gegeneinander verrechnet werden.
Bundesverband für Zeitarbeit verhandelt mit dem DGB den Tarifvertrag
Die Einstufungen im BZA Tarif gehen von EG 1 bis EG 9, von 7,38 Euro pro Stunde bis zu einem Stundenlohn von 16,69 Euro. Der aktuelle BZA Tarif kann als pdf auf der Internetseite des Bundesverbandes für Zeitarbeit eingesehen werden. Hier findet sich auch eine Liste mit den Unternehmen, die mit der BZA zusammen arbeiten und sich an den Tarifvertrag halten. (riw)

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