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| Quelle: dapd/Jens Schlueter |
Generelle Aufnahmebedingungen für eine Abendschule / Abendgymnasien beziehen sich auf das Alter. Erst ab 19 Jahren darf die Fachhochschulreife bzw. Hochschulreife in einer solchen Institution erworben werden. Darüber hinaus ist ein erworbener Hauptschul- Realschulabschluss, oder eine drei-jährige Berufsausbildung Pflicht.
Drei bis vier Jahre für das Abitur am Abend
Je nach vorhandener Qualifikation bspw. Sprachkenntnissen oder Schulabschluss, dauert der Erwerb des Abiturs an einem Abendgymnasium drei bis vier Jahre. Die Zeit gliedert sich in eine eventuelle Vorkursphase (1-2 Semester), es schliesst sich die Einführungsphase (1-2, bzw. 3-4 Semester) an und wird abgeschlossen durch die Qualifikations- bzw. Kursphase (3-6, bzw. 5-8 Semester). Eingeplant werden müssen etwa 20 Stunden in der Woche am Abend und / oder am Wochenende.
Die Fächerangebote der einzelnen Abendschulen / Abendgymnasien variieren je nach Bundesland und sind in der „Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien“ der Kultusministerkonferenz vom 21.06.1979 (i.d.F.vom 16.06.2000) geregelt. Zu den unterrichteten Fächer gehören unter anderem Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Geschichte, Erdkunde, Soziologie, Informatik sowie Literatur und Latein. Aus dem Kursangebot müssen zwei Leistungskursfächer gewählt werden. Diese Fächer, in der Regel je ein naturwissenschaftliches sowie eine Sprache, werden intensiver als andere unterrichtet. Zu den Leistungskursen werden Grundkursfächer hinzu gewählt und besucht.
Kostenfrei halbjährlich beginnen
Das Abitur an einer Abendschule nachzuholen ist in der Regel von Anfang bis Ende kostenfrei. In einigen Bundesländern werden auch die Kosten für Unterrichtsmaterialien bspw. Lehrbücher, durch die jeweiligen Kultusministerien übernommen. Kosten für die „Schüler“ entstehen bei der Beschaffung für individuelle Lernmaterialien.
Die Abendgymnasien richten sich zeitlich nach dem staatlichen Schuljahr sowie den Schulferien. In den meisten Fällen können die Kurse halbjährlich aufgenommen werden. Hierbei sind die einzelnen Bewerbungsfristen der Schulen bzw. Bundesländer zu beachten. (NCA)

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Christian schreibt:
28. Oktober 2010, 19:48 Uhr
Sorry, nicht richtig recherchiert worden!
Neben dem Alter ist eine berufliche Vorbildung (abgeschlossene Berufsausbildung bzw. mehrjährige Berufserfahrung, einige Alternativzeiten werden angerechnet, bspw. Wehrdienst, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Führen eines Familienhaushaltes) einzige Aufnahmevoraussetzung! Wer nämlich nicht über einen mittleren Schulabschluss verfügt, besucht den Vorkurs.
Zudem kann das Abendgymnasium im günstigsten Fall auch in zwei Jahren zur Hochschulreife führen und zwar bei Nachweis einer Fachhochschulreife oder einer Versetzung in die Qualiphase der gymnasialen Oberstufe (bspw. am allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasium).
Weiterhin ist es nicht korrekt, dass in der KMK Vereinbarung das Fächerangebot der Abendschulen / Abendgymnasien festgelegt ist! Dort finden sich lediglich die Belegungsverpflichtungen und grundsätzliche Anforderungen an die Fächer!
Zudem ist es schade, dass mit abi-nachholen.de die wohl informativste Webseite im ZBW keine Erwähnung gefunden hat.