Grund für die Verschiebung der Förderkürzung seien Verträge, die eingehalten werden müssten sowie die sonst gefährdete Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen. Ursprünglich war geplant, dass die Solarförderung für Freiflächen ab dem 1. Juli gekürzt werden sollte, am 3. März hatte die Bundesregierung die Planung verabschiedet.
Der Gesetzentwurf werde weiterhin in den Regierungsfraktionen verhandelt. Ab dem 1. Juli werden Solaranlagen auf Dächern mit 16 Prozent weniger gefördert als bisher. Zuschüsse, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschrieben sind, werden jährlich gekürzt - diese werden im laufenden Jahr nochmals verschärft.
(hkn / ddp)

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