So heben Sie Bargeld im Supermarkt ab

Berlin – Im Supermarkt können sich Verbraucher nicht nur mit Lebensmitteln und Getränken eindecken – vielerorts erhalten sie an der Kasse auch Bargeld. Dieser Vorgang nennt sich «Cashback».

An einem Terminal an der Kasse stecken Verbraucher ihre Girokarte in den vorgesehenen Schlitz, tippen ihre Geheimnummer ein und geben die Höhe des gewünschten Betrags an. «In der Regel kann man ab einem Einkaufswert von 20 Euro bis zu 200 Euro Bargeld abheben», sagt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Wo Cashback inzwischen möglich ist

Nicht nur große Lebensmittelketten bieten diesen Service an. Auch viele Tankstellen oder Baumärkte sind dabei. Vorreiter war die Handelskette Rewe, die Cashback bereits seit vielen Jahren anbietet. Allerdings ist es erst durch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen möglich, den Kunden Bargeld auszuzahlen.

«Bis zum Jahr 2009 galt dieser Service als Zahlungsdienst und wurde nur im Rahmen von aufwendigen Ausnahmegenehmigungen gestattet», erklärt Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE). Erst seit Januar 2013 gibt es Händlerbedingungen im Girocard-Verfahren, die Cashback offiziell gestatten.

Nach HDE-Schätzungen wird inzwischen in rund 18.000 bis 21.000 Geschäften und Filialen in Deutschland Cashback angeboten. «Der Service wird immer bekannter, und damit steigt die Nachfrage», so Binnebößel.

Noch ist das Interesse aber eher verhalten. Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Marktwächterteams der Verbraucherzentrale Sachsen von Anfang 2018 beziehen 78 Prozent der Befragten nie und weitere 10 Prozent nur alle drei Monate oder seltener Bargeld auf diese Weise.

Vorteile des Verfahrens

Dabei hat diese Art der Bargeldbeschaffung durchaus Vorteile. «Für den Kunden fallen keine Extra-Kosten an, und man kann sich zusammen mit dem Einkauf leicht mit Bargeld versorgen», sagt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Ein Extra-Gang zu einer Bank oder einem Geldautomaten entfällt.

Zugleich schließen immer mehr Bankfilialen in Deutschland – und es gibt eine wachsende Zahl von Konten bei Internetbanken, die kein eigenes Geldautomatensystem haben. «Vor diesem Hintergrund sehen wir einen wachsenden Bedarf an alternativen Methoden zur Bargeldbeschaffung», sagt Binnebößel.

Nur in Verbindung mit einem Mindesteinkauf

Nach dem Zahlungsdienstegesetz muss mit einer Bargeldausgabe durch den Händler ein Einkauf von Waren einhergehen. Ansonsten handelt es sich um einen genehmigungspflichtigen Zahlungsdienst, den nur Geldinstitute ausüben dürfen. Der Einkauf sollte dabei im Vordergrund stehen.

Das heißt: Ein «Alibikauf» über wenige Cent reicht nicht aus, um eine Auszahlung zu gestatten. «Seit kurzem sind statt der bislang 20 Euro in einigen Geschäften auch 10 Euro als Mindesteinkauf akzeptiert», erklärt Binnebößel.

Sicherheitsrisiko

Einen möglichen Nachteil gibt es jedoch: «An der Supermarktkasse bekommen die nächsten Kunden mit, dass Bargeld abgehoben wird, was ein Sicherheitsrisiko darstellen kann», sagt Verbraucherschützerin Heyer.

Und: Vielleicht wird mancher Kunde an der Kasse dazu verleitet, sich gleich mehr Geld als nötig auszahlen zu lassen – «oder es werden mehr Waren eingekauft, damit man den verlangten Mindesteinkaufswert erzielt, um überhaupt an Bargeld zu kommen», so Heyer. Aber bequem ist der Service für die Kundschaft allemal.


(dpa/tmn)

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