SMS-Verlauf zum TAN-Empfang von der Bank dokumentieren

Karlsruhe/Berlin – Bankkunden sollten den Versand einer Transaktionsnummer (TAN) per SMS dokumentieren. Das rät Helke Heidemann-Peuser, Juristin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Zusätzlich dazu empfiehlt es sich, den Verlauf der SMS-Sendungen zu sichern und sich genau zu notieren, welche TANs sie für eine Transaktion verwenden und welche nicht. Manche Banken zeigen in der Benutzeroberfläche des Onlinebankings die für eine Transaktion genutzten TAN an. Hiervon können Nutzer etwa Bildschirmfotos machen oder – falls möglich – die Übersicht abspeichern.

Der BGH hat geurteilt, dass Banken Kunden den Versand der Transaktionsnummern (TAN) per SMS nur extra berechnen dürfen, wenn diese auch tatsächlich eingesetzt werden. Der Einzelfall ist aber noch nicht entschieden: Das zuständige Oberlandesgericht muss ihn sich noch einmal genauer anschauen.

Die Verbraucherschützerin rät allen Bankkunden, sich mit Verweis auf das Urteil (Az.: XI ZR 260/15) an ihr Institut zu wenden und über die Gebühren zu verhandeln.


(dpa/tmn)

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