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28. Juli 2011, 11:36 Uhr
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Rentner schießt Räuber in den Rücken: Staatsanwaltschaft geht von Notwehr aus

Der Rentner der auf Räuber schoss, die ihn überfallen hatten, muss keine Strafe fürchten. Die Staatsanwaltschaft Stade stellte das Verfahren gegen den 77-Jährigen ein, der einen 16-Jährigen tödlich in den Rücken schoss.

Fünf junge Männer waren im Dezember in das Haus des Rentners in Sittensen eingebrochen und überfielen dort den Rentner, als plötzlich ein Alarm los ging, flüchteten die Räuber, der Rentner der auch Jäger ist, griff zu einer Schusswaffe und feuerte auf die Jugendlichen.

Der Rentner handelte aus Notwehr

Einen 16-Jährigen traf er tödlich im Rücken, die Staatsanwaltschaft meint der Rentner habe in Notwehr gehandelt und müsse daher keine Konsequenzen fürchten. Das Landgericht Stade verurteilte derweil die Komplizen des 16-Jährigen wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzungen zu Haftstrafen.  (jra / dpa)
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Der Rentner der auf Räuber schoss, die ihn überfallen hatten, muss keine Strafe fürchten. Die Staatsanwaltschaft Stade stellte das Verfahren gegen den 77-Jährigen ein, der einen 16-Jährigen tödlich in den Rücken schoss.

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