Regeln für Homeoffice-Arbeit vertraglich festhalten

Schleswig – Arbeitnehmer sollten Regeln für die Arbeit im Homeoffice in einem Vertrag mit ihrem Chef festhalten. Das kann helfen, Streit mit dem Arbeitgeber zu vermeiden. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin.

In einer solchen Vereinbarung können die Beteiligten zum Beispiel festlegen, welche Technik der Arbeitnehmer im Homeoffice benötigt und wer für die Kosten aufkommt. Nutzt der Angestellte auf Verlangen seines Arbeitgebers die eigene Wohnung für Telearbeit, hat er eventuell Anspruch auf Aufwandsersatz.

Weitere Aspekte der Telearbeit, die es vertraglich zu klären gilt, können zum Beispiel der Umgang mit technischen Störungen, Regelungen zum Datenschutz oder die Pflichten im Krankheitsfall sein.

Mütter und Väter mit flexiblen Arbeitszeiten oder Homeoffice arbeiten laut einer Studie für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung länger als Eltern mit fester Anwesenheit im Betrieb. Väter machten bei völlig freier Arbeitszeitgestaltung durchschnittlich vier Überstunden in der Woche, Mütter arbeiteten eine knappe Stunde länger, schreibt die Arbeitszeitforscherin Yvonne Lott in ihrer vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Böckler-Stiftung veröffentlichten Untersuchung. Lott hat Daten des sozio-ökonomischen Panels, einer repräsentativen Befragung von rund 30.000 Bundesbürgern ausgewertet.

Ungeachtet der insgesamt längeren Arbeitszeit nutzten Mütter flexible Arbeitszeiten vor allem, um ihre Kinder länger betreuen zu können, hieß es weiter. Bei Vätern spiele das kaum eine Rolle. Lott erläuterte dies am Beispiel Homeoffice: Mütter, die von Zuhause aus arbeiten, bringen demnach pro Woche drei Stunden mehr für die Kinderbetreuung auf als Mütter, die im Betrieb arbeiten. Zugleich machten sie eine zusätzliche Überstunde in der Woche. Väter im Homeoffice machten pro Woche zwei Überstunden mehr als Väter ohne Heimarbeit, sie nähmen sich aber nicht mehr Zeit für die Kinder.

Die SPD macht derzeit in der Bundesregierung Druck für ein Recht auf Homeoffice für die Arbeitnehmer in Deutschland. Sie stößt dabei allerdings auf entschiedenen Widerstand in der Union und bei den Arbeitgebern.


(dpa/tmn)

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