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8. Februar 2010, 17:04 Uhr
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Raucherbereich

Rauchverbot: Gericht bestätigt strikte Regelung

Raucherbereiche in Kneipen müssen strikt vom Rest der Gaststätte abgetrennt sein. Das bestätigte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtemberg jetzt mit einem Urteil und wies damit die Beschwerde eines Heilbronner Gastronomen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes zurück.
Rauchverbot: Gericht bestätigt strikte Regelung
Rauchverbot: Gericht bestätigt strikte Regelung
Quelle: ddp / Timm Schamberger
Der Gastronom hatte eine Ausnahmeregelung vom Rauchverbot gefordert. Er betreibt eine Gaststätte, die sich über zwei Etagen erstreckt. Im oberen Bereich befindet sich ein Restaurant, im unteren eine Bar. Beide Gebäudeteile sind durch eine Freitreppe miteinander verbunden. In der Bar kann der Wirt nach Ansicht des Gerichts keinen Raucherraum einrichten, da dieser aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht vom Restaurant abgetrennt werden kann.

Rauchverbot: Raucherraum nur vollständiger Abtrennung

Raucherbereich und Gaststätte müssen "baulich vollständig abgetrennt", das heisst durch Trennwände und dicht schliessende Türen voneinander getrennt sein. Auch auf die Ausnahmeregleung für Eckkneipen kann sich der Wirt nicht berufen, da sein Betrieb deutlich grösser sei. (fgr / ddp)
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Ein Kommentar
  1. S.Giermann schreibt:
    8. Februar 2010, 17:46 Uhr

    endlich Raucherkneipen verbieten !!!!!

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Rauchverbot: Gericht bestätigt strikte Regelung
Raucherbereiche in Kneipen müssen strikt vom Rest der Gaststätte abgetrennt sein. Das bestätigte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtemberg jetzt mit einem Urteil und wies damit die Beschwerde eines Heilbronner Gastronomen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes zurück.
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