Privatinsolvenz befreit von Schulden

Berlin – Schulden, nichts als Schulden. Der Berg der unbezahlten Rechnungen wächst – selbst für Miete, Strom und Telefon ist auf absehbare Zeit nicht mehr genug Geld da.

In eine solche finanzielle Misere geraten viele Privatpersonen: Deutschlandweit sind nach Zahlen der Wirtschaftsauskunftei Creditreform 6,92 Millionen Verbraucher überschuldet.

Oft schaffen Betroffene es nicht alleine, dann ihre Geld-Angelegenheiten zu regeln und Forderungen zu begleichen. Ein Weg aus der Schuldenfalle ist, sich professionelle Hilfe zu suchen und gegebenenfalls in Privatinsolvenz zu gehen.

«Je früher Betroffene zu einer Schuldnerberatung gehen und sich beraten lassen, desto besser», sagt Frank Wiedenhaupt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Also etwa schon, wenn sie ständig in den Dispo rutschen oder ihr Einkommen so gesunken ist, dass sie die Miete nicht mehr zahlen können. «Wichtig ist, darauf zu achten, dass es sich um eine anerkannte Schuldnerberatung handelt», betont Christoph Zerhusen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wohnen, Energie, Essen: Schuldnerberater rechnen

«Beim ersten Gespräch wird eine Bestandsaufnahme der Einnahmen, Ausgaben und Schulden gemacht», erläutert Roman Schlag vom Caritasverband für das Bistum Aachen. Der Berater prüft, ob der Wohnraum und die Energieversorgung des Schuldners gesichert sind, das Geld zum Leben reicht und ob Sozialleistungsansprüche bestehen.

Erste Wahl ist dann die außergerichtliche Einigung. Doch sie scheitert, wenn auch nur ein Gläubiger ablehnt, die Schulden in einem bestimmten Zeitraum in Raten abgezahlt zu bekommen. «Dann bleibt dem Betroffenen nichts anderes übrig, als beim zuständigen Gericht seine Verbraucherinsolvenz als Schuldenbereinigungsverfahren zu beantragen», erläutert Schlag. Auch dabei hilft der Schuldnerberater.

Schuldner können Insolvenzverfahren beschleunigen

In der Regel dauert das Verbraucherinsolvenzverfahren sechs Jahre. Neue Schulden dürfen während des Insolvenzverfahrens nicht entstehen. «Schuldner können die Verfahrensdauer auf fünf Jahre reduzieren, wenn sie bis dahin alle Verfahrenskosten beglichen haben», sagt Zerhusen. Wer zusätzlich innerhalb von drei Jahren 35 Prozent der Gläubigerforderungen beglichen hat, kann sich nach drei Jahren von den Restschulden befreien lassen.

Künftig soll es nach dem Willen des
Bundesjustizministeriums auch im Normalfall nur noch drei Jahre dauern. 2019 ist dies jedoch nicht mehr beschlossen worden.

Während des Insolvenzverfahrens pfändet ein Insolvenzverwalter als Treuhänder so viel verwertbares Vermögen wie möglich und zahlt den Ertrag an die Gläubiger aus. Doch keine Sorge: Ein Auto, mit dem ein Betroffener zwingend zur Arbeit fahren muss, bleibt. Gleiches gilt beispielsweise für eine einfache Armbanduhr oder den Ehering.

Schuldner muss möglichst viel zurückzahlen

In der sogenannten Wohlverhaltensphase muss der Schuldner mit einem Mindestsatz an Gehalt auskommen. Der Rest fließt an die Gläubiger. Über wie viel Geld der Verschuldete verfügen darf, hängt unter anderem davon ab, wie viele Kinder zu versorgen sind. Der Wert geht aus der
Pfändungstabelle hervor, die das BMJV veröffentlicht.

Die notwendige Bescheinigung stellt die Schuldnerberatungsstelle aus. Damit die Pfändungsfreigrenzen eingehalten werden, braucht der Schuldner aber unbedingt ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Dafür beantragt er bei seinem Kreditinstitut, das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.

Das Ziel: Nach Abschluss der Wohlverhaltensphase wird der Schuldner von seinen Restschulden befreit – er wird schuldenfrei.


(dpa/tmn)

(dpa)