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24. Februar 2010, 13:53 Uhr
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Adressierfehler

NRW-CDU muss fristlose Kündigung zurückziehen

Die CDU in Nordrhein-Westfalen kündigte einer 22 Jahre angestellten Mitarbeiterin fristlos, weil sie Adventskalender an falsche Adressen verschickt haben soll. Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf erlitt der Landesverband nun eine Niederlage: Die Kündigung ist nicht rechtmässig.
Nach monatelangem Rechtsstreit riet die Richterin dem CDU-Landesverband, die fristlose Kündigung zurückzuziehen. Die bei der Partei langjährig beschäftigte Frau soll Adventskalender an falsche Adressen verschickt haben, weshalb diese bei den "richtigen" Empfängern erst nach dem 1. Dezember eintrafen. Daraufhin hatte die NRW-CDU der Mitarbeiterin gekündigt, die auch Mitglied im Betriebsrat war.

Menschliches Versagen oder Softwarefehler?

Der Sprecher des Arbeitsgerichts sagte: "Solche Vorwürfe rechtfertigen keine fristlose Kündigung." Es müssten schon schwere Pflichtverletzungen vorliegen, um eine ausserordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Ausserdem konnte nicht mit absoluter Sicherheit geklärt werden, ob nicht auch ein Softwarefehler in der Datenbank die falsche Adressierung verursacht hatte.

Die Pannen bei der NRW-CDU häufen sich mit dem neuen Fall. Zurzeit steht der Landesverband in der Kritik, weil er für Gespräche mit Ministerpräsident Rüttgers im Wahlkampf Geld verlangt haben soll. (hkn)
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