Nicht nur der Tüv macht den Tüv – Warum HU-Preise variieren

München – Mancher Autofahrer mag sich beim Blick auf die Rechnung für die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) schon gewundert haben, warum vielleicht der Nachbar bei einer anderen Organisation dafür weniger bezahlt hat.

Wie kann das sein? «Für die HU ist der Markt liberalisiert», erklärt Vincenzo Lucà vom Tüv Süd. Jeder akkreditierte Sachverständige von amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (ÜO) wie Tüv, Dekra, GTÜ oder KÜS kann die HU anbieten – und den Preis dafür frei kalkulieren. Die Kosten müssen jeweils im gesamten Bundesland einheitlich gelten. Und zwar unabhängig davon, ob die Arbeit eine ÜO macht oder eine Technische Prüfstelle (TP), erklärt der Verband der Tüv (VdTÜV).

Die Kosten und auch jede Preisanpassung müssen der Aufsichtsbehörde rechtzeitig vorher mitgeteilt werden. «Und wenn die Entgelte der Behörde mitgeteilt sind, darf es im täglichen Betrieb daran auch keine Änderungen geben. Das heißt: Rabatte oder dergleichen gibt es nicht», erklärt Wolfgang Sigloch von Dekra.

Eine Ausnahme gibt es aber: Pro Bundesland darf immer eine Prüforganisation als sogenannte Technische Prüfstelle (TP) offiziell amtliche Prüfungen durchführen. Sie darf somit etwa Führerscheinprüfungen oder Änderungsabnahmen machen, erklärt Vincenzo Lucà. Teilweise sind aber auch HUs möglich. In der Regel ist der Tüv für die TPs in Westdeutschland sowie Berlin-West und die Dekra für die TPs in Ostdeutschland sowie Berlin-Ost zuständig, so der VdTÜV.

Die Preise für eine TP-HU legt der Gesetzgeber mit Minimal- und Maximalwerten in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. «Diese trägt den regionalen Gegebenheiten Rechnung», sagt Lucà, also etwa den Lebenshaltungskosten. Daher gibt es in der GebOSt einen Gebührenrahmen. «Die Technische Prüfstelle darf keinen auf Gewinn abzielenden Geschäftsbetrieb unterhalten», sagt Lucà. Und daher sei im Regelfall die HU bei einer TP am günstigsten.

Aktuell liegt die Gebührenspanne nach GebOSt für die TP-HU an einem Kfz von nicht mehr als 3,5 Tonnen zwischen 29,40 und 46,10 Euro. «Zu allen Gebühren wird die Umsatzsteuer addiert, ebenso kommen gegebenenfalls Gebührenpositionen für Plakette, Klebsiegel sowie weitere Vorgaben hinzu», sagt Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim VdTÜV.

ÜOs dagegen können die Kosten je Bundesland frei kalkulieren. «Die meisten Überwachungsorganisationen orientieren sich aber zur Zeit noch an der Struktur der GebOSt, also an den Gebühren der Technischen Prüfstelle», sagt Goebelt. Wenn ein TP-Prüfer allerdings in eine Werkstatt fährt, gilt wieder eine freie Preisgestaltung. «Aber auch diese muss im Bundesland einheitlich sein», sagt Lucà.

Die Abgasuntersuchung (AU) ist zwar Bestandteil der HU. Autobesitzer müssen sie aber nicht zwingend von einer ÜO oder TP machen lassen. Das kann auch jede amtlich anerkannte AU-Werkstatt separat machen und den Preis dafür frei kalkulieren, erklärt Goebelt.

Ähnliches gilt für den Aufwand, der einer Werkstatt entsteht, wenn ÜO-Prüfer für HUs dorthin kommen – etwa für die Nutzung von Räumlichkeiten und Technik, für die Organisation, den Verwaltungsaufwand oder für den Einsatz von Hilfspersonen. Die Werkstatt ist frei, ob sie den Mehraufwand extra berechnet. «Dann muss dies aber aufgrund eines Vertrags mit der ÜO auf dem Untersuchungsbericht aufgeführt werden», sagt Goebelt. Oder aber sie verzichtet auf eine Berechnung etwa wegen der Kundenbindung.

Der ADAC rät, sich im Zweifel vor der HU bei Prüforganisationen, Prüfstellen und Werkstätten nach den genauen Preisen zu erkundigen.


(dpa/tmn)

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