
Die neue Trinkwasserverordnung sorgt für steigende Mieten in Berlin und Brandenburg
Quelle: dapd/ Steffi Loos
Die neue Verordnung betrifft fast alle Mehrfamilienhäuser
Von der neuen Verordnung sind alle Großanlagen, die einen Warmwasserbehälter von über 400 Litern besitzen, betroffen. In Berlin gibt es 115.000 solcher Großversorger mit Warmwasser. Auch Häuser, in denen zwischen der Erwärmung des Wassers durch die Heizung und dem Wasserhahn mehr als drei Liter Wasser durch die Leitungen fließen, fallen unter die neue Prüfpflicht. Damit betrifft die Verordnung fast alle Mehrfamilienhäuser. Die Kosten für die Entnahme der Wasserprobe und ihre Analyse durch ein vorgeschriebenes Labor betragen in der einfachsten Variante 200 Euro, diese können sich aber bei komplizierten Anlagen auch schnell verdoppeln, so BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern.
Die neue Verordnung stößt auf Kritik
Legionellen bilden sich im warmen, stehenden Wasser. Die Bakterien können zum Beispiel beim Duschen eingeatmet werden und schwere Lungenentzündungen verursachen. Viel häufiger als in privaten Wohnungen taucht das Problem allerdings in Schwimmbädern auf. Um die Bakterien abzutöten, muss das Wasser heißer als 55 Grad sein. Auch in kaltem Wasser unter 20 Grad können sich Legionellen nur sehr langsam vermehren. Nicht selten stößt die neue Verordnung, die einen erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich bringt und noch dazu die Mieter viel Geld kostet, auf Kritik. Grundsätzlich sei es zwar eine gute Idee, die Wasserleitungen zu überprüfen, jedoch reiche auch eine Untersuchung alle drei Jahre völlig aus, so die Senatsgesundheitsverwaltung. (rma)

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