Anwalt Ulrich Busch sagte vor dem Landgericht in München, in früheren Verfahren seien deutsche, israelische und polnische Ermittler zu dem Schluss gekommen, dass es die Beweislage nicht zulasse, Demjanjuk wegen Taten im Vernichtungslager Sobibor zu verurteilen. "Freispruch für den Angeklagten, Haftentlassung und Haftentschädigung. Und wenn nicht, gibt es Revision", hatte er bereits vor dem Prozess gefordert.
Demjanjuk an Ermordung von Tausenden Juden beteiligt
Die Staatsanwaltschaft ist hingegen davon überzeugt, dass der 91-Jährige von März bis September 1943 als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor an der Ermordung von mindestens 27.900 Juden beteiligt war. Sie verlangt sechs jahre Haft.
Das Sobibor ausschließlich zur Vernichtung von Juden diente, habe sich jeder schuldig gemacht, der dort arbeitete. Demjanjuks Anwesenheit in dem Lager wird laut Anklage unter anderem durch einen Dienstausweis, Verlegungslisten und die Aussage eines anderen Wachmanns belegt.
Zeit für Schlussvortrag reicht nicht aus
Für den Schlussvortrag der Verteidigung sind bis zum Donnerstag drei Tage angesetzt. Er werde mit dieser Zeit "wahrscheinlich nicht" auskommen, sagte Busch. Danach will noch Anwalt Günther Maull plädieren. Sein Plädoyer werde aber nicht so viel Zeit in Anspruch nehmen.
(fbw / dpa)

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