Nach Pflege-Auszeit nicht übernehmen

Berlin – Wer Angehörige pflegt, kann bei der Arbeit vorübergehend aussteigen oder kürzertreten. Dafür gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, je nach Dauer der Pflege und Größe des Arbeitgebers.

In vielen Fällen ist eine Rückkehr in den alten Job nach Ende der Auszeit somit garantiert. Pflegende Angehörige sollten die Belastung des Wiedereinstiegs aber nicht unterschätzen, heißt es im Magazin «Pflege daheim» (Ausgabe 2/2019).

Pflege ist schließlich kein Urlaub, sondern mit erheblicher körperlicher und psychischer Belastung verbunden – vor allem dann, wenn am Ende noch der Tod eines geliebten Menschen stand. Das Problem: Eine echte Wiedereingliederung wie für chronisch Kranke, die an den Arbeitsplatz zurückkehren, gibt es für Pflegende nicht.

Gerade in großen Unternehmen existieren aber oft innerbetriebliche Lösungen für flexible Arbeits- und Pflegezeiten – Zeitkonto-Modelle zum Beispiel. Hier kann es sich lohnen, bei Betriebsrat oder Personalabteilung nachzufragen. In kleinen Unternehmen finden sich solche Lösungen eventuell auf informellem Weg. Gibt es Probleme oder findet sich kein einfacher Weg, hilft vielleicht ein Anruf bei einer externen Pflegeberatung.


(dpa/tmn)

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