Nach einer Trennung Rundfunkbeitrag ummelden

München – Zieht der Ex-Partner nach einer Trennung aus dem gemeinsamen Haushalt aus, sollte man klären, auf wessen Namen der Rundfunkbeitrag angemeldet ist. Das gilt insbesondere für denjenigen, der weiterhin im früheren gemeinsamen Haushalt bleibt.

Darauf macht die Verbraucherzentrale Bayern aufmerksam. Der Beitrag wird zwar pro Haushalt erhoben, die Beitragsnummer wird jedoch einer Person zugeordnet. Zieht genau diese Person aus, zahlt unter Umständen unabsichtlich keiner mehr den Beitrag. Und dann kann der in der Wohnung verbleibende Bewohner plötzlich hohe Nachforderungen des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bekommen, erklären die Verbraucherschützer. Es ist also wichtig, zeitnah die Meldedaten zu überprüfen und sich gegebenenfalls umzumelden.


(dpa/tmn)

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