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9. März 2010, 17:34 Uhr
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Zeitarbeit

Mindestlohn: Tarifvertrag für Zeitarbeiter

Schon bald könnte es zum ersten Mal im gesamten Bundesgebiet einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn geben. So kamen der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hinsichtlich eines neuen Mindestlohntarifvertrags überein.
Mindestlohn: Tarifvertrag für Zeitarbeiter
Mindestlohn: Tarifvertrag für Zeitarbeiter
Quelle: ddp / Timur Emek
Für die Zeitarbeitsbranche allgemeinverbindlich würden die neuen Mindestlöhne dann werden, wenn sie in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz Aufnahme finden. Der Tarifvertrag sieht eine stufenweise Erhöhung der Mindestentgelte vor. Demnach sollen die Löhne im Westen von derzeit 7,38 Euro pro Stunde bis zum 1. November 2012 auf 8,19 Euro, im Osten des Landes von derzeit 6,42 Euro im gleichen Zeitraum auf 7,50 Euro angehoben werden. Zudem kamen die Tarifparteien hinsichtlich einer prozentualen Erhöhung für die weiteren Entgeltgruppen überein.

Mit dem neuen Mindestlohntarifvertrag soll Lohndumping verhindert werden

Demnach sollen diese zum 1. Juli 2010 um 2,5 Prozent, zum 1. Mai 2011 um weitere 2,5 Prozent, zum 1. November 2011 um 1,74 Prozent und zum 1. November 2012 erneut um 2,5 Prozent steigen. Das Inkrafttreten des neuen Mindestlohntarifvertrags ist für den 1. Juli geplant. Er läuft Ende Oktober aus. Sowohl die IG Metall als auch ver.di werteten den Vertrag positiv. Eine Zusatzklausel im Tarifvertrag soll zudem der Entwicklung vorbeugen, dass die neue Regelung als Einstieg für Lohnsenkungen durch konzerninterne Leiharbeit oder zum Austausch von Stammbelegschaften durch Zeitarbeiter genutzt werden kann. (sch / ddp)
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