Marie und Paul wahrscheinlich beliebteste Vornamen 2017

Wiesbaden – Marie und Paul schaffen es auf der Liste der beliebtesten Baby-Vornamen 2017 voraussichtlich weit nach vorn. Das hat eine erste Prognose der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) in Wiesbaden ergeben.

An Spitzenpositionen landen voraussichtlich auch Emilia und Emma sowie Ben und Alexander. In einer Stichprobe werteten die Sprachforscher über ganz Deutschland verteilt die Daten von zehn Standesämtern aus, Erst- und Folgenamen wurden gleichwertig erfasst.

Die endgültigen Listen über die beliebtesten Vornamen stellt die GfdS im Frühjahr 2018 vor. Bei der kompletten Auswertung für 2016 hatten es Marie und Elias ganz nach vorn geschafft – gefolgt von Sophie und Sophia sowie Alexander und Maximilian.

Es gebe zwar viele alte Bekannte auf den vorderen Plätzen, aber hie und da auch Überraschungen, sagte GfdS-Geschäftsführerin Andrea-Eva Ewels über die neue Stichprobe. So seien bei den Mädchen Vornamen, die mit einem E anfangen, im Kommen, darunter Emma, Ella und Elisabeth. Auch Charlotte könnte es erstmals unter die Top Ten schaffen, erklärte die Sprach-Expertin.

Bei den Jungen zeichne sich ab, dass es der Vorjahressieger Elias nicht mehr auf den ersten Platz schafft. Häufiger geworden seien unter anderem Felix, Jakob oder Emil. Für die endgültige Auswahl der beliebtesten Vornamen wertet die GfdS Daten von rund 800 Standesämtern aus – und erfasst nach eigenen Angaben damit mehr als 90 Prozent aller eingetragenen Vornamen.

Im Jahr 2016 – mit rund 700 000 Geburten – seien über eine Million Erst- und Folgenamen in die Statistik eingeflossen, erläuterte Sprachforscherin Frauke Rüdebusch. Darunter seien etwa 60 000 verschiedene Namen gewesen – rund 40 000 wurden jeweils nur einmal vergeben.

Bei exotischen Namenswünschen der Eltern können die Standesämter ein Gutachten der GfdS-Sprachforscher anfordern. Grünes Licht gaben die Experten in diesem Jahr unter anderem für Mecky, Lovely, Eleyson, Libelle und Zabel. Abgelehnt haben sie etwa Lucifer, Ohlove, vom Meer, Batman oder Motte. «Für Mecky als Vornamen gibt es Belege in Büchern und Datenbanken», erläuterte Rüdebusch. Zabel sei eine Ableitung von Sabel, einem althergebrachten Namen.

Nach den Worten von Rüdebusch wollen manche Eltern den Nachnamen von Vater oder Mutter als Vornamen eintragen lassen – wenn dieser unterschiedlich ist. Für alle Kinder einer Familie gilt per Gesetz, dass sie entweder den Nachnamen der Mutter oder des Vaters tragen müssen – den sogenannten Familiennamen. «Vielleicht wollen diese Familien nach innen und nach außen Gemeinsamkeit demonstrieren», erläuterte Rüdebusch. So sollte ein Kind 2017 mit Zweitnamen «Rabowski» heißen – für die Sprachexperten jedoch ein No-Go.

Die Gesellschaft veröffentlicht seit 1977 jährlich eine Liste der beliebtesten Vornamen. Auch der Hobby-Namensforscher Knud Bielefeld aus Schleswig-Holstein gibt regelmäßig Namenslisten heraus. Nach seinen Angaben erfasst er dazu die Namen von rund einem Viertel der Babys.

Eltern können sich zur Wahl des Vornamens beraten lassen

Die Wahl des Vornamen beschäftigt viele Eltern monatelang. Doch nicht jeder Name, den sie sich ausgesucht haben, wird am Ende von den Standesämtern akzeptiert. Gründe der Ablehnung können beispielsweise sein, dass der Name sehr ungewöhnlich ist oder dass er sowohl für einen Jungen als auch für ein Mädchen vergeben werden könnte. Sind Eltern unsicher, können sie sich zum Beispiel telefonisch an die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) wenden.

Sie kann außerdem ein Gutachten erstellen, das in der Regel von den Standesämtern anerkannt wird. Darin erklärt die GfdS, warum die Eintragung eines bestimmten Namens aus sprachlicher Sicht kein Problem darstellt. Für das Gutachten wird eine Gebühr von 30 Euro fällig.

Eine spätere Änderung des Vornamens ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Der Gesetzgeber sieht vor, dass dafür ein «wichtiger Grund» vorliegen muss. Dazu zählen beispielsweise permanente Hänseleien in der Schule, im Beruf oder im Privatleben, die psychisch belastend sind. Das muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.


(dpa)

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