Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig soll heute endgültig urteilen, ob die Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz und die damit einhergehende Datensammlung rechtmässig ist. Bodo Ramelow, Fraktionschef der Linken in Thüringen konnte sich bereits in mehreren Vorinstanzen mit seiner Beschwerde durchsetzen. Der Verfassungsschutz hat ein Dossier über ihn angelegt. Der Politiker verwehrt sich gegen die Überwachung des Verfassungsschutzes.
Die Richter der unteren Instanzen gaben Bodo Ramelow zwar recht, verwiesen jedoch beharrlich auf seinen Einzelfall. Der Politiker der Linkspartei hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aufgerufen, verbindlich zu klären, ob der Verfassungsschutz die Informationssammlung über Politiker der Linken fortsetzen darf, oder nicht.
(bpc / dpa)

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