Leipzig zahlt Schadensersatz an drei Familien

Die Stadt Leipzig muss drei Familien einen Schadensersatz in Höhe von insgesamt 15.000 Euro zahlen. Grund: Die Stadt kam nicht für die vorgeschriebenen Kita-Plätze auf. Das Landgericht Leipzig spricht von einer Verletzung der Amtspflicht.


In Leipzig haben drei Mütter die Stadt verklagt. Anklagepunkt ist das Versäumnis des bundesweiten Anspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr, der seit dem 1. August 2013 rechtskräftig ist. Die Kinder der Familien aber bekamen keinen dieser vorgesehenen Plätze. Die drei Mütter klagten somit ihren Verdienstausfall ein, denn die jungen Frauen haben die vorgeschrieben Elternzeit verlängern müssen. Die Klägerinnen fordern Schadensersatz von der Stadt.

Alle drei Familien haben sich bereits kurz nach der Geburt ihrer Kinder um einen Kita-Platz bemüht, bekamen aber keinen zugesprochen. Selbst nach vielen Briefen und einer Petition nicht.
Nun hat das Amtsgericht Leipzig den Klägerinnen das Recht zugesprochen und die Stadt hat insgesamt 15.000 Euro Schadensersatz an die Familien zu zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, noch kann die Stadt in Berufung gehen.

Mit diesem Urteil hat sich das bestätigt, was schon früh deutlich wurde: Leipzig kommt mit dem Ausbau der Kindertagesstätten nicht ausreichend voran, um alle berechtigten Familien zu unterstützen. Wer weiß, wie viele unveröffentlichte Fälle es dieser Art noch gibt…

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